ABLAUF

 

Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie :

  • eine Verordnung für 10x Ergotherapie (nach Rücksprache 30,45 oder 60 min)
  •  evtl. mit Hausbesuch

ausgestellt durch Ihren Hausarzt oder Facharzt.

 

Diese Verordnung muss dann von der jeweiligen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden, denn nur so ist eine teilweise Kostenrückerstattung möglich.

Am Ende der Therapie reichen Sie die Rechnung, die bewilligte Verordnung und die Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und unterstütze Sie bei der Abrechnung!